Beratungsförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu aufgelegt
Gegenstand der Förderung
Allgemeine Beratungen, Existenzaufbauberatungen, Umweltschutzberatungen.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Existenzgründer.
Art der FörderungZuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Näheres zu diesem Förderprogramm finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html
Sollten Sie Ihr Zuschusskontingent noch nicht ausgeschöpft haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir machen Ihnen gerne Vorschläge zur sinnvollen Nutzung dieses Programms für Ihr Unternehmen.